Grundsätze zur Weitergabe von Anlage- und Anlagestrategieempfehlungen
Die ursprüngliche Anlageempfehlung wurde weder von BNP Paribas noch einer ihrer Tochtergesellschaften erstellt. Die gemäß der Marktmissbrauchsverordnung vorgeschriebenen Angaben für Ersteller von Anlageempfehlungen werden unter der Verantwortung des ursprünglichen Erstellers in einem separaten Haftungsausschluss gemacht.
Es wird davon ausgegangen, dass die für die hier gemachten Angaben herangezogenen Informationen korrekt sind. Für die Korrektheit, Vollständigkeit oder Verhältnismäßigkeit dieser Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Diese Angaben wurden nach Treu und Glauben gemacht und beruhen auf internen Berechnungen wie Rundungen und Schätzwerten.
BNP Paribas bzw. ihre Tochtergesellschaften können die in Abschnitt A und B des Anhang I der Finanzmarktrichtlinie MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU) genannten Leistungen gegenüber einem Emittenten von ETS-Produkten (Exchange Trading Solution) bzw. von zugehörigen Basiswerten erbringen, auf die sich diese Anlageempfehlung bezieht. Aufgrund kundenspezifischer Geheimhaltungspflichten kann BNP Paribas jedoch keine Angaben zu konkreten Beziehungen/Verträgen machen.
Abschnitt A der Richtlinie 2014/64/EU:
Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten
Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die ein oder mehrere Finanzinstrument(e) zum Gegenstand haben;
- Ausführung von Aufträgen im Namen von Kunden;
- Handel für eigene Rechnung;
- Portfolio-Verwaltung;
- Anlageberatung;
- Übernahme der Emission von Finanzinstrumenten und/oder Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung;
- Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung;
- Betrieb eines MTF;
- Betrieb eines OTF.
Abschnitt B
Nebendienstleistungen
Nebendienstleistungen
- Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Rechnung von Kunden, einschl. Depotverwahrung und verbundener Dienstleistungen wie Cash-Management oder Sicherheitenverwaltung und mit Ausnahme der Führung von Wertpapierkonten auf oberster Ebene;
- Gewährung von Krediten oder Darlehen an Anleger für die Durchführung von Geschäften mit einem oder mehreren Finanzinstrumenten, sofern die kredit- oder darlehensgewährenden Unternehmen an diesen Geschäften beteiligt sind;
- Beratung von Unternehmen hinsichtlich der Kapitalstrukturierung, der branchenspezifischen Strategie und damit zusammenhängender Fragen sowie Beratung und Dienstleistungen bei Unternehmensfusionen und -aufkäufen;
- Devisengeschäfte, wenn diese im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen stehen;
- Wertpapier- und Finanzanalyse oder sonstige Formen allgemeiner Empfehlungen, die Geschäfte mit Finanzinstrumenten betreffen;
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme von Emissionen;
- Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten sowie Nebendienstleistungen des in Anhang I Abschnitt A oder B enthaltenen Typs 1 betreffend den Basiswert der in Abschnitt C Nummern 5, 6, 7 und 10 enthaltenen Derivate, wenn diese mit der Erbringung der Wertpapierorder der Nebendienstleistung in Zusammenhang stehen.
Die hier gemachten Angaben stellen keinen Verkaufsprospekt im Sinne der EU-Richtlinie 2003/71/EG (in der jeweils geltenden Fassung) dar.
Informationen über eigene Interessen und Interessenkonflikte
BNP Paribas bzw. ihren Tochtergesellschaften ist bewusst, wie wichtig die Vermeidung von Interessenkonflikten ist. Daher haben sie solide Leitlinien und Verfahren eingeführt und pflegen eine wirksame Organisationsstruktur, um Interessenkonflikte zu verhindern und vermeiden, durch welche die Objektivität dieser Empfehlung beeinträchtigt werden könnte (u. a. Vergütungsgestaltung, Tätigung von Geschäften auf eigene Rechnung, Geschenke und Einladungen sowie Insiderinformationen).
BNP Paribas bzw. ihre Tochtergesellschaften können hinsichtlich des ETS-Produkts bzw. zugehörigen Basiswerts in vielen verschiedenen Funktionen tätig werden, wie u. a. als Market-Maker, Berater, Kreditgeber oder Berechnungsstelle für Finanzinstrumente des in der Empfehlung genannten Emittenten.
Es ist wahrscheinlich, dass BNP Paribas bzw. ihre Tochtergesellschaften (sowie nahe stehende Personen) im Rahmen ihrer Tätigkeiten in vielerlei Funktionen agieren. Bei der Erstellung und Verteilung von Anlageempfehlungen könnten die Interessen der BNP Paribas bzw. ihrer Tochtergesellschaften (sowie nahe stehender Personen) den Interessen ihrer Kunden zuwiderlaufen.
Es ist wahrscheinlich, dass BNP Paribas bzw. ihre Tochtergesellschaften (sowie nahe stehende Personen) im Rahmen ihrer Tätigkeiten in vielerlei Funktionen agieren. Bei der Erstellung und Verteilung von Anlageempfehlungen könnten die Interessen der BNP Paribas bzw. ihrer Tochtergesellschaften (sowie nahe stehender Personen) den Interessen ihrer Kunden zuwiderlaufen.
Um auf einen Interessenkonflikt entsprechend zu reagieren, kann BNP Paribas
- diesen Konflikt mit Hilfe von organisatorischen Maßnahmen, etwa Informationsbarrieren, regeln, sofern hierbei die Überwachung der Situation in einer akzeptablen Vorgehensweise vollzogen wird (permanent information barriers oder adhoc barriers)
- den Konflikt veröffentlichen und die Zustimmung der Kunden einholen
- in bestimmten Fällen, in denen weder organisatorische Maßnahmen noch eine Veröffentlichung angemessen erscheinen, Abstand von der betreffenden Aktivität nehmen
Informationsbarrieren basieren auf organisatorischen Maßnahmen, etwa getrennten Räumlichkeiten, eingeschränkten Zugängen zu bestimmten Orten oder auch IT-Zugangsbeschränkungen für bestimmte Personen
Aufgrund besonderer Geschäftsaktivitäten besitzen bestimmte Angestellte gelegentlich Insiderinformationen über eine große Zahl von Emittenten, ohne dabei Informationsbarrieren zu durchbrechen. Diese Angestellten werden ebenfalls als »oberhalb der Informationsbarriere« (above the barrier) klassifiziert.
Aufgrund besonderer Geschäftsaktivitäten besitzen bestimmte Angestellte gelegentlich Insiderinformationen über eine große Zahl von Emittenten, ohne dabei Informationsbarrieren zu durchbrechen. Diese Angestellten werden ebenfalls als »oberhalb der Informationsbarriere« (above the barrier) klassifiziert.
1. »Professionals« (Experten) sind Finanzanalysten, Mitglieder des Research-Teams, Sales, Händler und jede andere natürliche Person, die aufgrund eines Arbeitsvertrags für BNP Paribas arbeitet und Empfehlungen erstellt. Diese Personengruppe hat nur im Interesse der BNP Paribas Gruppe und der Kundenbedürfnisse zu handeln.
2. »Professionals«, die bei der Erstellung von Empfehlungen mitwirken, werden u.a. auch am Erfolg der BNP Paribas beteiligt, jedoch nicht auf Provisionsbasis.
Die Vergütung der »Professionals« ist mit den folgenden Richtlinien konform:
- Richtlinie 2013/36 (EU) über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen;
- ESMA-Leitlinien zur Vergütungspolitik und zu Vergütungspraktiken.
3. »Professionals«, die Empfehlungen erstellen, sind nicht dazu befugt, unangemessene finanzielle Vorteile zu erhalten, die ihre Neutralität und Unabhängigkeit beeinflussen könnten.
4. »Professionals«, die Empfehlungen aussprechen, haben diejenigen Finanzinstrumente bekannt zu geben, die sie empfehlen, aber auch selbst besitzen.
»Professionals« müssen sich an die Vorgaben aus den Richtlinien zu Mitarbeitergeschäften und ihrer individuellen Einstufung als sensitive Mitarbeiter halten.
»Professionals« müssen sich an die Vorgaben aus den Richtlinien zu Mitarbeitergeschäften und ihrer individuellen Einstufung als sensitive Mitarbeiter halten.
5. Hinsichtlich der Offenlegungspflicht können »Professionals«, die Empfehlungen erstellen:
- als Gegenpartei handeln, indem sie Finanzinstrumente empfohlener Unternehmen kaufen oder verkaufen;
- als Marktmacher oder Liquiditätsspender mit Finanzinstrumenten der empfohlenen Unternehmen handeln.
6. Es ist möglich, dass BNP Paribas, ihre Tochtergesellschaften und/ oder deren verbundene Personen
- innerhalb der letzten 12 Monate als Konsortialführer oder Co- Konsortialführer eines öffentlich bekannt gegebenen Angebots hinsichtlich eines Finanzinstruments tätig waren, dessen Unternehmen in einer ihrer Empfehlung auftaucht;
- innerhalb der letzten 12 Monate als Partei in einer Vereinbarung mit dem Emittenten auftraten, die die Regelung zu Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen (vgl. Sektion A und B der Anlage I der Richtlinie 2014/65 (EU) »MiFID 2«) zum Inhalt hat;
- Beziehungen pflegen, die die Objektivität ihrer Empfehlungen beeinträchtigen. Wenn dies der Fall ist, wird diese Information veröffentlicht.
7. BNP Paribas, ihre Tochtergesellschaften und/oder deren verbundene Personen sind nicht Partei einer Vereinbarung oder eines Vorvertrages, wenn das Dokument die Erstellung einer Empfehlung zum Inhalt hat.
8. BNP Paribas, ihre Tochtergesellschaften und/oder deren verbundene Personen erlauben Emittenten nicht die Einsicht in unveröffentlichte Empfehlungen. Eine Ausnahme bildet hierbei ein »Research« (statistische Erhebung).
Empfehlungen sind bis zur Veröffentlichung vertraulich zu behandeln.
Empfehlungen sind bis zur Veröffentlichung vertraulich zu behandeln.
9. Alle Empfehlungen müssen fair und angemessen sein, auf objektiven Kriterien basieren, dem Interesse der Kunden von BNP Paribas entsprechen und dürfen nicht irreführend sein. Die Grundlagen für Empfehlungen müssen eine angemessene Sorgfaltspflicht und einschlägige Daten sein. Sensationsgier, Gerüchte, aber auch eine übermäßig provokante Ausdrucksweise sind zu vermeiden.
Jede Meinung oder Analyse der Empfehlung muss nachweisbar angemessen, vollständig und ausgeglichen sein. Solche Äußerungen müssen in guter Absicht auf der Grundlage einer korrekten und umfassenden Analyse basieren. Empfehlungen dürfen nicht mit der Absicht verfasst werden, einen Anleger in die Irre zu führen.
Diese Empfehlung wird in Deutschland verbreitet.
Datum und Uhrzeit der Erstellung sowie der ersten Verbreitung werden in der Empfehlung selbst angegeben.
Für die Verbreitung verantwortliches Unternehmen: BNP Paribas S.A. (die „Bank“) handelnd durch BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland (die „Niederlassung“).
- BNP Paribas S.A., 16 boulevard des Italiens, 75009 Paris (www.group.bnpparibas);
- BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt am Main (www.bnpparibas.de)
Für die Verbreitung verantwortliche natürliche Person: Volker Meinel, CIB Exchange Traded Solutions
Zuständige Aufsichtsbehörden:
Die Bank wird als Kreditinstitut und Wertpapierdienstleistungsunternehmen beaufsichtigt durch:
- Banque de France, 31 rue Croix des petits-Champs, 75049 PARIS cedex 01(www.banque-france.fr); und
- Autorité des Marchés Financiers, 17 place de la Bourse, 75082 Paris Cedex 02 (www.amf-france.org); und
- Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt a.M. (www.ecb.europa.eu)
Die Niederlassung wird beaufsichtigt durch:
- Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (ACPR), 61, rue Taitbout, 75436 Paris Cedex 09, Frankreich; und
- Autorité des Marchés Financiers, 17 place de la Bourse, 75082 Paris Cedex 02 (www.amf-france.org); und
- Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt a.M. (www.ecb.europa.eu); und
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-38, 60349 Frankfurt a.M. (www.bafin.de)
Weitere Informationen über die Aktionärsstruktur, von BNP Paribas gehaltene Unternehmensanteile und Mandate für Eigen- oder Fremdkapitaloperationen von BNP Paribas finden Sie unter folgender Webseite: