Nachhaltig investieren

25.08.2023 · von Matthias Niklowitz

​Nur jeder siebte Artikel-9-Fonds ist hundertprozentig nachhaltig

Eigentlich sollte alles ganz einfach sein: Die europäische Regulierung zu nachhaltigen Finanzanlagen (SFDR) hatte vor Jahren drei Kategorien für „grüne“ Fonds geschaffen. Da gibt es zunächst die „dunkelgrünen“ Artikel-9-Fonds, bei denen die Anforderungen besonders hoch sind. Diese Fonds dürfen nur in die Aktien beziehungsweise Anleihen nachhaltig arbeitender Firmen investieren, und sie müssen die Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie offenlegen. Die hier vertretenen Firmen müssen konkrete Nachhaltigkeitsziele festlegen und regelmäßig über ihre Fortschritte berichten. 

Für die „hellgrünen“ Artikel-8-Fonds sind die Anforderungen etwas weniger strikt. Hier können die Fonds in die Aktien beziehungsweise Anleihen von Firmen investieren, die nachhaltige Ziele verfolgen, ohne diese präziser zu umreißen. Solche Fonds können auch in Firmen investieren, die zwar Umwelt- und Sozialaspekte fördern, die aber nicht der EU-Taxonomie entsprechen. Und dann gibt es noch die Artikel-6-Fonds. Hierunter fallen die „übrigen“ Fonds, die allerdings auch einen gewissen Bezug zur Nachhaltigkeit haben. Diese Fonds müssen ihre Investoren darüber aufklären, warum die Nachhaltigkeit kein Risiko für die Wertentwicklung ist. Eine Verschärfung der SFDR-Richtlinien hatte dazu geführt, dass Ende 2022 etliche Artikel-9-Fonds in die Kategorie 8 gewechselt haben. Der Anteil der Artikel-9-Fonds fiel deshalb von 24 auf 5 Prozent. Eine umgekehrte Bewegung gibt es gemäß der jüngsten Moningstar-Analyse nur in wenigen Fällen.

Die Analysten der US-Investmentbank Jefferies haben kürzlich bei mehreren Tausend Anlagefonds untersucht, wie hoch die Anteile nachhaltiger Firmen in Artikel-9-Fonds tatsächlich sind. Für das dunkelgrüne Label ist ein Anteil von 100 Prozent erforderlich, das erreichen indes lediglich 14 Prozent der Artikel-9-Fonds. Immerhin weisen 64 Prozent Anteile zwischen 91 und 99 Prozent auf – was wiederum die Frage aufwirft, warum diese nicht gleich in Richtung 100 Prozent gehen, um allen Greenwashing-Vorwürfen zu entgehen und den Vorschriften zu entsprechen. Auch bei den „hellgrünen“ Artikel-8-Fonds sieht es nicht so schön aus: Hier berichten 59 Prozent nicht ausreichend detailliert über die nachhaltigen Investments, die sie halten. Bemerkenswerterweise gibt es unter diesen Fonds 23 Prozent, die gar keine nachhaltigen Investments ausweisen. Damit wären das eigentlich Artikel-6-Fonds. Immerhin kommt etwas mehr als die Hälfte dieser Fonds auf Anteile von nachhaltigen Investments zwischen 30 und 80 Prozent. Wer Artikel-8-Fonds kauft, holt sich damit immerhin etwas Nachhaltigkeit ins Depot. 

Offenbar erachtet man es am Markt nicht für wirklich nötig, über die Nachhaltigkeit der Fondsbestandteile genaue Angaben zu machen – so das Fazit. Die EU-Kommission und die zuständigen Aufsichtsbehörden haben im Sommer darüber informiert, dass Fonds bei der Klassifikation ihrer nachhaltigen Anlagen gewisse Spielräume haben. Werden diese zuungunsten der Nachhaltigkeitskriterien ausgereizt, sind Greenwashing-Vorwürfe unvermeidlich.

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von nachhaltigem Investieren berichtet Märkte & Zertifikate weekly an dieser Stelle jede Woche über Neuigkeiten am ESG-Markt sowie über die vielfältigen Aktivitäten von BNP Paribas in diesem Bereich.

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Matthias Niklowitz

Matthias Niklowitz ist Analyst und Journalist in Zürich (Schweiz). Themenbereiche sind Innovationen, Nachhaltigkeit und Technologie. Nach dem Studium in Zürich (Sozial-, Umwelt- und Wirtschaftswissenschaften) arbeitete er in der universitären Forschung, bei Wirtschaftsmedien, in Banken und in Think Tanks in der Schweiz, in Frankreich, in Grossbritannien und in Deutschland. Matthias Niklowitz ist verheiratet, zur ganzen Familie gehören vier Kinder.

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