Nachhaltig investieren

10.06.2022 · von Matthias Niklowitz

SEC setzt auf Selbstdeklaration

In Europa geben die Regulierungsbehörden in ihrer Taxonomie vor, wie nachhaltige Fonds aussehen müssen: Gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung müssen solche Fonds bestimmte Mindestkriterien erfüllen, sie dürfen beispielsweise nicht in Aktien von Rüstungsunternehmen investieren. Artikel 9 geht noch weiter – hier fordert man eine nachhaltige Finanzwirkung inklusive messbarer Zielen. Die Vorschläge der US-Börsenaufsicht SEC, die jetzt auf dem Tisch liegen und in den kommenden zwei Monaten diskutiert werden sollen, bevor sie dann in Kraft treten, dürfen sich die Fondsmanager in den USA zukünftig selber einteilen. Sie müssen indes mit Daten belegen, dass sie in der „richtigen“ Kategorie sind. 

Auch hier gibt es zwei Kategorien: Die „Integrationsfonds“ und die „ESG-Fonds“, wobei man hier noch die Unterkategorie „Impact“ einführen will. Impact-Fonds müssen darlegen, wie sie die Ziele erreichen möchten. Für diese zwei plus eine Kategorien gelten jeweils unterschiedliche Offenlegungsvorschriften. Bei den Integrationsfonds beispielsweise müssen die Fondsmanager zukünftig darlegen, wie sie die ESG-Faktoren mit ihren weiteren Anlagefaktoren zusammenbringen. Wenn beispielsweise die Treibhausemissionen nicht im Zentrum des Fonds stehen, dann braucht man hierzu auch keine Angaben zu publizieren. Die SEC will vermeiden, dass Fonds unnötige Kosten übernehmen müssen, wenn sie zwar einige, aber nicht alle Nachhaltigkeitskriterien anstreben. Das schützt dann indexnahe Fonds, die im Wettbewerb stehen, vor einem kaum finanzierbaren Kostennachteil gegenüber den Index-ETFs. Eine wichtige Neuheit ist die Ausweitung der „Namenregel“ auch auf die nachhaltigen Fonds. Seit 20 Jahren schreibt die SEC vor, dass Fonds, die in ihrem Namen bestimmte Regionen, Branchen oder Anlagevarianten tragen, zu mindestens 80 Prozent entsprechende Assets halten müssen. Das Gleiche soll zukünftig auch für das Thema ESG gelten.

Fonds tragen oft diese Bezeichnung – aber warum? Das müssen sie Investoren klar und einfach erklären können. Unter Druck kommen dürften Fonds, die sich bisher mit dem Label „ESG“ irgendwie durchgemogelt und eine Nachhaltigkeitsprämie eingestrichen haben. Diese müssen ihre Bezeichnung anpassen und das ihren Investoren erklären – oder praktisch über Nacht ihre Portfolios umkrempeln. Aber auch die Impact-Fonds werden zu tun bekommen, vor allem wenn sie das, was sie bisher über ihre Portfolio-Anlagen erreicht haben, nicht sauber dokumentieren können. Generell gilt das bereits heute als größtes Problem, denn hierzu fehlen oft die belastbaren Datengrundlagen. Und auch für die Hauptversammlungen und Abstimmungen der Aktionäre zeichnen sich Veränderungen ab. ESG-Fonds müssen gemäß SEC künftig berichten, mit welchen Portfoliofirmen sie sich getroffen haben und ob und wie weit dabei ESG-Themen diskutiert wurden. Und sie müssen ihren Anlegerinnen und Anlegern auch zeigen, ob und wie oft sie bei den Hauptversammlungen für die jeweiligen ESG-Einzelaspekte abgestimmt haben. Dieser Ansatz gilt als wirksam – denn hier ist das Verhalten eines Fonds sichtbar. 

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von nachhaltigem Investieren berichtet Märkte & Zertifikate weekly an dieser Stelle jede Woche über Neuigkeiten am ESG-Markt sowie über die vielfältigen Aktivitäten von BNP Paribas in diesem Bereich.

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Matthias Niklowitz

Matthias Niklowitz ist Analyst und Journalist in Zürich (Schweiz). Themenbereiche sind Innovationen, Nachhaltigkeit und Technologie. Nach dem Studium in Zürich (Sozial-, Umwelt- und Wirtschaftswissenschaften) arbeitete er in der universitären Forschung, bei Wirtschaftsmedien, in Banken und in Think Tanks in der Schweiz, in Frankreich, in Grossbritannien und in Deutschland. Matthias Niklowitz ist verheiratet, zur ganzen Familie gehören vier Kinder.

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