Nachhaltig investieren

25.03.2022 · von Matthias Niklowitz

US-Börsenaufsicht präzisiert Klimaschutz-Reportingpflicht

Die US-Börsenaufsicht SEC präzisierte zu Wochenbeginn ihre Vorstellungen zur Klimaschutz-Reportingpflicht. Gelistete Unternehmen müssen ihren Aktionären und der Bundesregierung sagen, wie ihre Aktivitäten das Klima beeinflussen. Die SEC ist hierfür zuständig, weil man davon ausgeht, dass die Auswirkungen des Klimawandels – Trockenheit, größere Flächenbrände, Wassermangel – auch beträchtliche Risiken für die Firmen darstellen. Die Konsequenzen gehen darüber hinaus: Aktionäre von börsengelisteten US-Firmen erhalten durch die Vorschläge für die Offenlegung von Klimabelastungen und -risiken ungleich bessere Möglichkeiten, aktiv den Klimaschutz der Wirtschaft zu verbessern.

Ein wichtiger Eckpunkt des Vorschlags, über den es jetzt eine Frist von 60 Tagen für eine Debatte gibt, betrifft die „Materialität“ der Informationen, die Unternehmen zukünftig publizieren müssen. Diese Informationen müssen so aussagekräftig sein, dass Investoren eine „informierte Entscheidung“ für oder gegen den Kauf von Aktien einer bestimmten Firma vornehmen können. Der Vorschlag der SEC lehnt sich an die Empfehlungen der Task Force in Climate-Related Financial Disclosure (TCFD) an. Diese wiederum verlangt von Unternehmen eine präzise Berichterstattung zur Corporate Governance (also der „guten“ Unternehmensführung), zur Strategie, zum Risikomanagement, zur Veröffentlichung konkreter Ziele und Daten der Klimaschutzstrategie sowie zu den Fortschritten bei der Umsetzung dieser Vorhaben.

Für größere Unternehmen gibt es noch weitere „Hausaufgaben“: Sie müssen auch die „Scope 3“-Emissionen in ihren Berichten berücksichtigen. Darunter versteht man die Belastungen, die in den weiteren Etappen der Lieferketten entstehen. Die SEC sieht hier auch eine „Safe Harbor“-Erklärungsklausel vor, ähnlich wie es sie seit zwei Jahrzehnten zu den geschäftlichen Aussichten von Firmen gibt: Die Klimaberichterstattung repräsentiert jeweils das, was eine Unternehmensleitung zu einem bestimmten Zeitpunkt nach bestem Wissen und Gewissen sagen kann. Die SEC geht mit ihrem Vorschlag in eine andere Richtung als die EU mit ihrer Taxonomie: In Europa ist die Klimaberichterstattung detaillierter als in den USA. Beide Reporting-Verfahren basieren indes auf den Empfehlungen der TCFD. In den USA müssen etliche gelistete Unternehmen nicht bei null anfangen: Gemäß SEC veröffentlichten rund ein Drittel der 7.000 börsennotierten Firmen Angaben zur Klimabelastung ihrer geschäftlichen Aktivitäten. Anleger beklagten und beklagen indes die fehlende Vergleichbarkeit der bisher veröffentlichten Klimaberichte von Firmen. Die SEC möchte auch vermeiden, dass sich Unternehmen diejenigen Klima--Indikatoren herauspicken, bei denen sie gut abschneiden. So oder so: Für Anleger mit ESG-Affinität vereinfacht die SEC-Regelung einiges. Und natürlich gibt es auch offene Fragen: Was ist mit den nicht gelisteten Firmen? Der Boom bei Private Equity und weiteren Privatanlagen hat dazu geführt, dass es große Unternehmen gibt, die in Privatbesitz sind – und die spart die SEC derzeit noch aus.

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von nachhaltigem Investieren berichtet Märkte & Zertifikate weekly an dieser Stelle jede Woche über Neuigkeiten am ESG-Markt sowie über die vielfältigen Aktivitäten von BNP Paribas in diesem Bereich.

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Matthias Niklowitz

Matthias Niklowitz ist Analyst und Journalist in Zürich (Schweiz). Themenbereiche sind Innovationen, Nachhaltigkeit und Technologie. Nach dem Studium in Zürich (Sozial-, Umwelt- und Wirtschaftswissenschaften) arbeitete er in der universitären Forschung, bei Wirtschaftsmedien, in Banken und in Think Tanks in der Schweiz, in Frankreich, in Grossbritannien und in Deutschland. Matthias Niklowitz ist verheiratet, zur ganzen Familie gehören vier Kinder.

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